Nach einem Todesfall verlangen Banken, Versicherungen, Steuerverwaltung (für Erbschaftsinventar) etc. von den gesetzlichen Erben ein Erbenverzeichnis oder eine Erbenbescheinigung. Diese werden auf Gesuch hin ausgestellt.

Das Erbenverzeichnis kann sofort nach dem Tod beantragt werden.

Preis

40.00 bis 100.00

Zugehörige Objekte

Name
Auszug_aus_dem_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch.pdf Download 0 Auszug_aus_dem_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch.pdf
Erklarung_vorbehaltlose_Annahme_der_Erbschaft.pdf Download 1 Erklarung_vorbehaltlose_Annahme_der_Erbschaft.pdf
Merkblatt_fur_die_Erben.pdf Download 2 Merkblatt_fur_die_Erben.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt