Erbschaftsamt/Friedhofverwaltung
- Wir stellen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) aus
 - Wir eröffnen letztwillige Verfügungen
 
Die Friedhofverwaltung ist zuständig für:
- das Führen des Gräberverzeichnisses
 - die Zuweisung von Mietgräbern
 - die Genehmigung der Grabdenkmäler und Plattenbeschriftungen
 - die Genehmigung von Abweichungen von der ordentlichen Grabesruhe im Rahmen der Verordnung über Friedhöfe und Bestattungen vom 24.10.1991
 - die Räumung der abgelaufenen Gräber
 - die Bewilligung der Urnenbestattung in ein bestehendes Grab
 - die Erteilung der Bewilligung zur Bestattung auswärtiger Verstorbener
 - die Überwachung der Einhaltung des Friedhofreglementes
 
Kontakt
Erbschaftsamt/FriedhofverwaltungRütistrasse 8
Postfach
6061 Sarnen
Tel. 041 666 35 15
erbschaftsamt@sarnen.ch
Öffnungszeiten
8.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 14.00 Uhr
vor allg Feiertagen (Montag bis Donnerstag)
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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| Name | Download | 
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