Die gesetzlichen oder testamentarischen Erben erwerben mit dem Tode einer Person grundsätzlich deren Rechte und Pflichten. Da insbesondere die Haftung für die Schulden einschneidende Konsequenzen für die Betroffenen haben kann, können die Erben den Nachlass ausschlagen.

Zugehörige Objekte

Name
Erbausschlagung_-_Gesetzestext_aus_dem_ZGB.PDF Download 0 Erbausschlagung_-_Gesetzestext_aus_dem_ZGB.PDF
Erbausschlagung_mit_minderjahrigen_Kindern.pdf Download 1 Erbausschlagung_mit_minderjahrigen_Kindern.pdf
Erbausschlagung_volljahrige_Personen.pdf Download 2 Erbausschlagung_volljahrige_Personen.pdf
Merkblatt_Erbausschlagung_und_offentliches_Inventar.pdf Download 3 Merkblatt_Erbausschlagung_und_offentliches_Inventar.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt