28. Mai 2024, 19.00 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Stefanie Enz-Matter, Gemeindeschreiberin
stefanie.enz@sarnen.ch

Informationen

Beschreibung

Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet am Dienstag, 28. Mai 2024, 19.00 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

 

Geschäfte

1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2023 inkl. Nachtragskredit zum Budget 2023


2. Wahl der Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission auf vier Jahre (Amtsdauer 2024 - 2028)


3. Wahl des Präsidenten/der Präsidentin der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission auf vier Jahre (Amtsdauer 2024 - 2028)


4. Genehmigung der Verlängerung Abbauzeitraum Wuhrsteine Rischi; Änderung von Art. 28, Abs. 5 und Abs. 1 des Bau- und Zonenreglements


5. Familienergänzende Kinderbetreuung im Schulalter (Kindertagesstätte KITS) / Betreuungsangebot in Tagesfamilien: Aufnahme in das Grundangebot


6. Genehmigung des Zusatzkredits Hochwasserschutz Kernmattbach von CHF 8'412'000.00 inkl. MwSt. (Gesamtkosten CHF 14'900'000.00) mit dem Gemeindebeitrag von CHF 1'135'620.00 (13.5%)


7. Orientierungen und Fragenbeantwortung


Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 21. Mai 2024) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 21. Mai 2024) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Die Beschlussesanträge und die damit zusammenhängenden Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Die Botschaft kann hier eingesehen werden.

Die Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission werden gemäss Art. 93 der Kantonsverfassung an der Einwohnergemeindeversammlung gewählt. Bewerberinnen und Bewerber müssen an der Einwohnergemeindeversammlung von einer Stimmbürgerin/Stimmbürger zur Wahl vorgeschlagen werden.

Dokumente

Name
Botschaft EGV-Geschäfte 28.05.2024 Download 0 Botschaft EGV-Geschäfte 28.05.2024