Peter Spichtig
Dem Gemeindeweibel obliegen:
- die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben
 - die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
 - Wohnungsabnahmen
 - Tatbestandsfeststellungen
 - Begleitung des Einwohnergemeinderates bei offiziellen Anlässen
 
- Funktion
 - Gemeindeweibel
 
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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