Ortsplanungskommission
a) Die Planungskommission erarbeitet zu Handen es Einwohnergemeinderates:
- Grundlagen für die gesamte Gemeindeplanung;
- Grundlagen für alle raum-, verkehrs- und nutzungsplanerischen Entscheide;
- Grundlage zur Umsetzung von sach-, richt-, verkehrs- und nutzungsplanerischen Entscheiden;
- Grundlagen für Quartierplanungen in Bezug auf Bebauungsdichte und Erschliessung;
- Berichte und Vernehmlassungen aller raum-, verkehrs- und nutzungsplanerischen Fragen und Aufgaben;
- den Erlass von Planungszonen.
b) Sie kann vom Einwohnergemeinderat bei grösseren Bau- und Infrastrukturplanungen beigezogen werden;
c) Sie leitet aus ihrer Arbeit entstehende Tendenzen für die zukünftige positive Entwicklung der Gemeinde ab und informiert darüber die zuständigen Instanzen;
d) Sie arbeitet mit den kantonalen und regionalen Planungsinstanzen zusammen;
e) Sie bearbeitet ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben;
f)Erarbeitung von Jahreszielsetzungen für das Departement Raumordnung und Baupolizei in Zusammenarbeit mit der Baukommission.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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