Aufhebung Bahnübergang Gigen, Kägiswil

11. Januar 2013
Die zb Zentralbahn AG überprüft derzeit auf dem gesamten Streckennetz die bestehenden Bahnübergänge. Gemäss Vorgaben des Bundesamts für Verkehr (BAV) sind sämtliche Bahnübergänge fachgerecht zu sichern oder aufzuheben.
Für den Bahnübergang "Gigen" Linie 470, km 17.904, wurde durch die zb Zentralbahn festgestellt, dass der Bahnübergang nicht gesichert ist und nicht mehr benutzt wird. Der Bahnübergang führt in die kantonale Naturschutzzone Wichelsee, auf eine Fläche zwischen Bahnlinie und Nationalstrasse.
Für den Bahnübergang bestehen ein Fusswegrecht zugunsten der Öffentlichkeit sowie ein beschränktes Fahrwegrecht zum Unterhalt der Bachverbauung (beide am 10.11.1976 begründet). Das Fahrwegrecht sowie das Fusswegrecht werden nicht mehr gebraucht. Um den Bahnübergang aufheben zu können, müssen die entsprechenden Rechte im Grundbuch gelöscht werden. Um Ansprüche der Öffentlichkeit an das Fusswegrecht festzustellen, wird die Löschung des Wegrechts im Amtsblatt publiziert.
Einsprachen gegen die beabsichtigten Löschungen der Dienstbarkeiten und Grundlasten auf der Parzelle Nr. 14 sind bis am 11. Februar 2013 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet an den Einwohnergemeinderat Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen einzureichen.

Den Standort des Bahnübergangs können Sie unter dem folgenden Link in Google Maps anschauen:
https://maps.google.com/maps/ms?msa=0&msid=201078278432085004718.0004d2d82c2ea598030df&ie=UTF8&ll=46.915098,8.266075&spn=0.001032,0.002642&t=h&z=19&vpsrc=1&iwloc=0004d2d832d06892d7374