Medienmitteilung Sicherheits- und Justizdepartement - Schiffsfahrten und Wassersport sind auf dem Alpnachersee wieder erlaubt

20. Juli 2021

Schiffsfahrten und Wassersport sind auf dem  Alpnachersee wieder erlaubt

Seit gestern Sonntag entspannt sich die Hochwassersituation laufend. Die An-rainerkantone um den Vierwaldstättersee haben deshalb beschlossen, dass private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche weiteren Wassersportarten wieder erlaubt sind. Regierungsrat Christoph Amstad mahnt dennoch zur Vor-sicht. Aufgrund der akuten Hochwasserlagen (Gefahrenstufe 5) haben die Kantone rund um den Vierwaldstättersee mit einer Allgemeinverfügung sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie alle Wassersportarten für die Dauer von Samstag, 17. Juli 2021, bis und mit Montag, 19. Juli 2021, untersagt. Mittlerweile hat sich die Hochwassersi-tuation leicht entspannt und es ist absehbar, dass mit dem weiteren Absinken des Wasserstands sowie aufgrund der stabilen Wetterlage demnächst auch die Gefah- renstufe reduziert wird. Die Sicherheitsdirektorin des Kantons Nidwalden und ihre Amtskollegen aus Luzern, Obwalden, Uri und Schwyz sind aufgrund der positiven Entwicklung übereingekom-men, das Verbot aller Wassersportaktivitäten auf dem See nicht zu verlängern. Re-gierungsrat Christoph Amstad dankt allen Wassersportlerinnen und -sportlern für das Verständnis und das gute Einhalten dieser Massnahme. "Weiterhin ist allerdings erhöhte Vorsicht geboten, tragen Sie Sorge zu sich und geben Sie Acht auf andere Seenutzer", sagt Regierungsrat Amstad. Wellenschläge am Ufer sollten vermieden werden und nach wie vor treibt viel Schwemmgut im Vierwaldstättersee.

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