Die angenommenen Gewerbe-Gutscheine müssen bis spätestens 20. Dezember 2020 per Post oder am Schalter der Finanzverwaltung der Gemeinde Sarnen eingereicht werden. Bitte verwenden Sie dazu das Excel-Formular.

Die eingelösten Gutscheine müssen Sie im Original mitliefern. Der Betrag wird per Bankzahlung überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung am Schalter.

Informationen

Datum
16. Juni 2020

Dokumente