Kehrichtgrundgebühr wird per 1. Januar 2027 angepasst
Kehrichtgrundgebühr wird per 1. Januar 2027 angepasst
Die Gemeinde Sarnen verfügt über ein umfassendes und gut ausgebautes Entsorgungsangebot. Dazu gehören unter anderem der Entsorgungshof an der Militärstrasse sowie die verschiedenen Aussensammelstellen. Der bauliche, sowie der betriebliche Unterhalt dieser Anlagen verursachen laufende Kosten.
Die heutige Kehrichtgrundgebühr von CHF 75.– pro Wohnung bzw. pro Landwirtschafts-, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb besteht seit Juli 2015. Bis 2009 betrug die Grundgebühr CHF 125.- und wurde anschliessend bis 2015 auf CHF 95.- reduziert.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Gebühr von CHF 75.- die anfallenden Kosten langfristig nicht mehr deckt.
Damit die Finanzierung der Abfallentsorgung auch künftig ausgeglichen bleibt, muss die Kehrichtgrundgebühr per 1. Januar 2027 um CHF 10.– auf CHF 85.– pro Jahr (exkl. MWST) erhöht werden.
Auf Antrag der Einwohnergemeinde Sarnen wurde die Gebührenerhöhung an der Delegiertenversammlung des Entsorgungszweckverbands Obwalden (EZV OW) am 18. Juni 2026 beschlossen. Die Anpassung der Grundgebühr fällt in den Zuständigkeitsbereich des EZV OW.
Was bedeutet das konkret?
- Bisherige Grundgebühr: CHF 75.– pro Jahr
- Neue Grundgebühr ab 1. Januar 2027: CHF 85.– pro Jahr
- Erhöhung: CHF 10.– pro Jahr (exkl. MWST)
- Die Anpassung betrifft Wohnungen, Häuser, Ferienhäuser/wohnungen sowie Landwirtschafts-, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Abfallreglement EZV OW, Art. 18a)
Zugehörige Objekte
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| Kehrichtgrundgebühr (PDF, 33 kB) | Download | 0 | Kehrichtgrundgebühr |