Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben über den Nationalfeiertag bestehen

27. Juli 2026

Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross. Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.

Die Niederschläge der vergangenen Wochen haben nicht ausgereicht, um die Trockenheit in den Wäldern und auf den Wiesen nachhaltig zu entschärfen. Die Waldbrandgefahr wird in beiden Kantonen weiterhin als gross eingestuft (Warnstufe 4 von 5). Kurze oder lokale Regenschauer vermögen die Situation nicht wesentlich zu verbessern. Dafür wären flächendeckende und über längere Zeit anhaltende Niederschläge erforderlich.

Daher ist es im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern weiterhin verboten, Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für Feuerstellen und Feuerschalen sowie für Einweggrills. Ebenfalls untersagt sind das Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren sowie das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.

Feuerwerk und Höhenfeuer verboten
Unabhängig vom Abstand zum Wald dürfen in Obwalden und Nidwalden im Hinblick auf den Nationalfeiertag keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden. Davon ausgenommen sind einzig polizeilich bewilligte Feuerwerke auf Seen, sofern ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Ufer eingehalten wird. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern der Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden.

Das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden und die zuständigen kantonalen Ämter rufen die Bevölkerung dazu auf, die Verbote konsequent einzuhalten und im Umgang mit möglichen Zündquellen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Die Verbote gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen werden polizeilich geahndet. Die Lage wird laufend beurteilt. Eine Aufhebung ist erst möglich, wenn sich die Waldbrandgefahr nach ausreichenden Niederschlägen nachhaltig entspannt hat.

Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sind unter www.naturgefahren.ch und www.waldbrandgefahr.ch verfügbar.

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Information vom 10. Juli 2026

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden

Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwal­den ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feu­erverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet per sofort ein absolutes Feuerwerksverbot.

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäl­dern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrän­dern. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen, Hö­henfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und „Himmelslaternen“, welche durch offenes Feuer angetrie­ben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das entzünden von Höhenfeuer ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200m.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Ge­witterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  oder unter Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  

Kontakt/Rückfragen: Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden, das Amt für Wald und Naturgefahren Nidwalden oder das dem Amt für Wald und Landschaft Obwalden

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