Zivilstandsamt - Familienschein/Ausweis über den registrierten Personenstand

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Preis
Gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999 zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Verfahren

Der Familienschein respektive der Ausweis über den registrierten Personenstand muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohnortes) bestellt werden.

Online-Formular

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