Absolutes Feuerverbot
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden
Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet per sofort ein absolutes Feuerwerksverbot.
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und „Himmelslaternen“, welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das entzünden von Höhenfeuer ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200m.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt/Rückfragen: Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden, das Amt für Wald und Naturgefahren Nidwalden oder das dem Amt für Wald und Landschaft Obwalden
Zugehörige Objekte
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| Medienmittteilung gemeinsam OW_NW Stufe 4_2026 (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Medienmittteilung gemeinsam OW_NW Stufe 4_2026 |