Der Regierungsrat als oberste vollziehende Behörde des Kantons leitet, plant und koordiniert die Staatstätigkeit, indem er laufend die Lage in Staat und Gesellschaft beurteilt, die grundlegenden Ziele staatlichen Handelns umschreibt und die Mittel und Organisation dafür bestimmt sowie den Kanton nach innen und aussen vertritt. Er leitet und steuert die kantonale Verwaltung und stellt die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung sicher. Der Regierungsrat beteiligt sich durch die Vorbereitung der Gesetze und Verordnungen sowie den Erlass von Ausführungsbestimmungen an der Gesetzgebung sowie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten an der erstinstanzlichen Rechtsprechung.

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