Die Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde umfasst alle innerhalb der Gemeindegrenze wohnhaften Personen. Ihre Organisationsform richtet sich nach der Kantonsverfassung und nach der Gemeindeordnung. Sie regelt alle örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetzgebung. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Einwohnergemeinderat, das Gemeindepräsidium, die Rechnungsprüfungskommission und die Kommissionen.

Im Grundsatz fällt der Gemeinderat alle strategischen Entscheidungen. Alle operativen Entscheidungen bis Fr. 100'000.00 fallen in den Kompetenzbereich der Geschäftsleitung. Für die Verwaltungsführung sowie zweckmässige Verwaltungsabläufe ist die Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des Gemeindeschreibers zuständig. Sie trägt die Verantwortung für den Betrieb der Gemeindeverwaltung.

Legislative (Gemeindeversammlung)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Exekutive (Einwohnergemeinderat)
Der Einwohnergemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Ihm stehen alle Aufgaben und Befugnisse zu, die ihm nach Verfassung und Gesetz zugewiesen und nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.

Kommissionen
Die Kommissionen unterstützen den Einwohnergemeinderat in seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Einwohnergemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Anträge an den Einwohnergemeinderat. Jedes Departement hat eine zuständige Kommission mit beratender Funktion.

Ortsparteien
Die politischen Parteien erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie werden vom Einwohnergemeinderat regelmässig zu Gesprächen eingeladen, tragen zur Meinungsbildung bei und sorgen mit Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien der Gemeinde.

 

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