Todesfall

Das Zivilstandsamt Obwalden ist zuständig für die Beurkundung aller Todesfälle, welche in Obwalden eintreten.

Todesfall im Spital oder im Heim
Die Spitalleitung oder die Heimleitung meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden.

Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie einen Arzt. Bei Abwesenheit ihres Hausarztes, rufen Sie bitte den Notfallarzt. Auskunft über den diensthabenden Arzt gibt Tel. Nr. 1811 oder die Polizei 117.
Bitte melden Sie den Todesfall innert 2 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt an. Bitte bringen Sie dazu das Original der ärztlichen Todesbescheinigung sowie einen gültigen Ausweis der anmeldenden Person (Pass oder Identitätskarte) mit.

Todesfall infolge eines Unfalls
Benachrichtigen Sie die Polizei Tel. 117. Die Polizei meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden.

Sie können den Tod im Familienbüchlein/Familienausweis kostenlos eintragen lassen. Zuständig hiefür ist das Zivilstandsamt am Todesort oder am Heimatort.

Suchen Sie eine(n) Redner*In für die freie Abschiedszeremonie/Abdankungsfeier?
Link zu: Trauredner*innen

Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht uns anzurufen.

 

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