Gemäss der Verordnung über das Halten von Hunden und die Hundesteuer besteht in der Gemeinde Sarnen für die Haltung von Hunden eine Steuerpflicht.
Die Gemeinde führt eine Kontrolle über alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Neuanschaffungen von Hunden und Mutationen (z.B. Adressänderung, Besitzerwechsel, Tod) sind innert 30 Tagen der Gemeindekanzlei telefonisch oder am Schalter zu melden oder können auch mit dem
Online-Formular "Hund an- oder abmelden" mitgeteilt werden.
Mutationen sind ebenfalls der Datenbank
AMICUS zu melden.
Die
Hundesteuer beträgt ab Fr. 120.00 pro Hund.
Auf
Landwirtschaftsbetrieben mit Grossviehhaltung ist der erste Hund steuerfrei.
Obligatorische Kennzeichnung (Mikrochip) und Registrierung auf Datenbank der
AMICUS Die Rechnung für die Hundesteuer wird im Frühling verschickt.
- Von der Steuer befreit sind Schweiss-, Dienst-, Militär- und Blindenhunde.
- Eingegangene oder verkaufte Hunde können im laufenden Jahr ohne neue Besteuerung ersetzt werden.
- Bezahlte Steuern werden nicht zurückvergütet.
- Für in der ersten Hälfte des Kalenderjahres angeschaffte Hunde wird die ganze Jahressteuer von Fr. 120.00 erhoben.
- Wird der Hund erst nach dem 30. Juni angeschafft oder wird er erst nach diesem Datum sechs Monate alt, so ist nur die Hälfte der Steuer zu bezahlen. Für Hunde, die nach dem 1. November angeschafft werden, ist im betreffenden Jahr keine Steuer zu entrichten.