Aufbewahrung letztwillige Verfügungen
Letzwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) können der Gemeindekanzlei im Sinne von Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Aufbewahrung übergeben werden.
Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen/Ehe- und Erbverträge können jederzeit von der berechtigten Person (Ausweis mitbringen) wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis: Fr. 15.00