
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?
Die Adressänderung müssen Sie innert 14 Tagen ab Ereignis der Einwohnerkontrolle melden.
Für Schweizerbürger
Die Adressänderung können Sie via eUmzug, persönlich am Schalter, per Telefon oder per Mail bekannt geben.
Für ausländische Staatsangehörige
Die Adressänderung können Sie via eUmzug, persönlich am Schalter oder per Mail bekannt geben. Die Migration benötigt für ihre Adressänderung ihren alten Papierausweis. Wir leiten den Ausweis der Migration zur Änderung weiter. Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit der Adressänderung werden durch die Migration direkt erhoben.
Preis: gratis
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