Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich
innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: