Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.
Einer Bewilligung bedarf:
  • wer gegen Entgelt an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht,
  • wer den Kleinhandel mit gebrannten Wassern betreibt.
Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung reglet das kantonale Gastgewerbegesetz vom 8. Juni 1997.

Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein und die Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung der Gastwirtschaft erfüllen.

Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an das Sekretariat Volkswirtschaft einzureichen. Dem persönlichen, schriftlichen Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis (bei der für den Wohnsitz zuständigen KESB einzuholen)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (beim für den Wohnsitz zuständigen Betreibungsamt einholen)
  • Arztzeugnis über den Gesundheitszustand (insbesondere bei ansteckenden Krankheiten; durch den Hausarzt auszustellen)
  • (kurzer) Lebenslauf
  • Auszug aus dem Strafregister (Bestellung über Internet www.strafregister.admin.ch oder an jedem Postschalter)
  • Gastgewerblicher Fähigkeitsausweis oder gleichwertiger Ausweis /  Abschlusszeugnisse von anerkannten Fachschulen in den Bereichen Gastwirtschaft, Hauswirtschaft, Nahrung/Getränke oder wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (durch Arbeitszeugnisse zu belegen)
  • ​​​​​​bei ausländischen Bewilligungsbewerbern: eine Kopie des Ausländerausweises

Bewilligungsgebühren und Abgaben
Für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung wird gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung eine einmalige Gebühr erhoben. Zusätzlich ist für den Ausschank von gebrannten Wassern eine einmalige Abgabe zu entrichten. Die Gebühr und die Abgabe werden nach der Gastgewerbeverordnung vom 3. Juli 1997, Art. 10 und Art. 11 berechnet (je nach Grösse des Lokals).

Zugehörige Objekte

Name
Gastgewerbegesetz.pdf Download 0 Gastgewerbegesetz.pdf
Gastgewerbeverordnung.pdf Download 1 Gastgewerbeverordnung.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt