Testamentseröffnung
Die amtliche Eröffung geschieht durch eingeschriebene Zustellung einer Kopie der letzwilligen Verfügung an die bekannten gesetzlichen oder eingesetzten Erbinnen und Erben.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Erbschaftsamt/Friedhofverwaltung | 041 666 35 15 | erbschaftsamt@sarnen.ch |