Aufbewahrung letztwillige Verfügungen

Letzwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) können der Gemeindekanzlei im Sinne von Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Aufbewahrung übergeben werden.

Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen/Ehe- und Erbverträge können jederzeit von der berechtigten Person (Ausweis mitbringen) wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.

Preis

Fr. 15.00

Zugehörige Objekte

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