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Abstimmungen, Wahlen

Zuständiges Amt:Gemeindekanzlei

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Amtsblatt und Internet publiziert.

Hinweis für die briefliche Stimmabgabe:

Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet werden. Nicht unterzeichnete Stimmrechtsausweise machen die abgegebene Stimme ungültig.

Mitteilungen von Adressänderungen auf dem Stimmrechtsausweis werden nicht weitergeleitet. Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Verantwortlich Telefon
Walker, Andrea 041 666 35 83

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