Vorsorgeauftrag Sie können die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und den Hinterlegungs-/Aufbewahrungsort dieses Vertrags beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Dazu müssen Sie handlungsfähig sein und persönlich beim Zivilstandsamt vorsprechen.
Sie brauchen den Vorsorgeauftrag nicht mitzubringen. Der Vorsorgeauftrag kann nicht beim Zivilstandsamt hinterlegt werden.
Die Eintragung ist
kostenpflichtig.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Der Vorsorgeauftrag kann ab dem 01.01.2017 gegen eine Gebühr von Fr. 90.-- bei der
KESB Obwalden hinterlegt werden.
Falls Sie den Vorsorgeauftrag bei der KESB hinterlegen, ist ein Eintrag im Zivilstandsamt nicht notwendig.
Mustervorlagen und Beratungen sind z. B. bei der
Pro Senectute oder der
Caritas erhältlich.