Eingetragene Partnerschaft Sie wollen Ihre Partnerschaft eintragen lassen - das freut uns!
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg in die gemeinsame Zukunft.
Das Zivilstandsamt am gesetzlichen Wohnsitz der Partner/Innen ist zuständig für die Eintragung.
Zur Eintragung müssen sie beide beim Zivilstandsamt vorsprechen. Die Eintragung wird rechtskräftig durch die Unterschriften der beiden Partner/Innen.
Es ist auch möglich, die Eintragung mit einer Zeremonie zu verbinden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, für die Reservation eines Termins für die Eintragung (frühestens 1 Jahr im Voraus möglich). Gerne werden wir Sie dann über den weiteren Ablauf und die notwendigen Dokumente etc. informieren.
Eintragungen sind in Obwalden in allen Gemeinden möglich.
Fotos der
Trauungszimmer in Obwalden.
Für die Eintragung Ihrer Partnerschaft in einem anderen Schweizerischen Zivilstandsamt, stellen wir Ihnen – nach Abschluss des Vorverfahrens - gerne eine Ermächtigung zur Eintragung der Partnerschaft aus.
Merkblatt über die Eingetragene Partnerschaft Merkblatt über die Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft Informationen für binationale und interkulturelle Paare:
http://www.binational.ch Informationen zum Thema Zwangspartnerschaften:
www.zwangsheirat.ch