
Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partnerschaften können noch bis zum 30. Juni 2022 begründet werden. Ab dem 01. Juli 2022 ist die Ehe für alle in Kraft. Infos dazu siehe unter Eheschliessung.
Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben weiterhin bestehen. Sie haben per 01. Juli 2022 die Möglichkeit, ihre Partnerschaft mittels Erklärung beim Zivilstandsamt, in eine Ehe umwandeln zu lassen. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf mit uns.
Das Zivilstandsamt am gesetzlichen Wohnsitz der Partner/Innen ist zuständig für die Eintragung.
Zur Eintragung müssen sie beide beim Zivilstandsamt vorsprechen. Die Eintragung wird rechtskräftig durch die Unterschriften der beiden Partner/Innen.
Es ist auch möglich, die Eintragung mit einer Zeremonie zu verbinden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, für die Reservation eines Termins für die Eintragung (frühestens 1 Jahr im Voraus möglich). Gerne werden wir Sie dann über den weiteren Ablauf und die notwendigen Dokumente etc. informieren.
Eintragungen sind in Obwalden in allen Gemeinden möglich.
Fotos der Trauungszimmer in Obwalden.
Für die Eintragung Ihrer Partnerschaft in einem anderen Schweizerischen Zivilstandsamt, stellen wir Ihnen – nach Abschluss des Vorverfahrens - gerne eine Ermächtigung zur Eintragung der Partnerschaft aus.
Merkblatt über die Eingetragene Partnerschaft
Merkblatt über die Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft
Informationen für binationale und interkulturelle Paare: http://www.binational.ch
Informationen zum Thema Zwangspartnerschaften: www.zwangsheirat.ch
Name | Online |
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Partnerschaftsausweis | ![]() |
Partnerschaftsurkunde | ![]() |
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