Erbschaftsamt/Friedhofverwaltung
- Wir stellen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) aus
- Wir eröffnen letztwillige Verfügungen
Die Friedhofverwaltung ist zuständig für:
- das Führen des Gräberverzeichnisses
- die Zuweisung von Mietgräbern
- die Genehmigung der Grabdenkmäler und Plattenbeschriftungen
- die Genehmigung von Abweichungen von der ordentlichen Grabesruhe im Rahmen der Verordnung über Friedhöfe und Bestattungen vom 24.10.1991
- die Räumung der abgelaufenen Gräber
- die Bewilligung der Urnenbestattung in ein bestehendes Grab
- die Erteilung der Bewilligung zur Bestattung auswärtiger Verstorbener
- die Überwachung der Einhaltung des Friedhofreglementes
Kontakt
Erbschaftsamt/FriedhofverwaltungRütistrasse 8
Postfach 1263
6061 Sarnen
Tel. 041 666 35 15
kanzlei@sarnen.ow.ch
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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