7. Mai 2019, 19.30 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Max Rötheli, Gemeindeschreiber
max.roetheli@sarnen.ow.ch

Informationen

Beschreibung

Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 7. Mai 2019, 19.30 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Zu Beginn der Gemeindeversammlung spielt das Blockflötenensemble der Musikschule Sarnen unter der Leitung von Karin Weiersmüller.

Geschäfte
1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2018 inkl. Nachtragskredite zum Budget 2018
2. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
3. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
4. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
5. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
7. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
8. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen
9. Orientierungen und Fragenbeantwortung
10. Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Gemeinde Sarnen an Frau Doris Leuthard Hausin, alt Bundesrätin

Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 30. April 2019) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).
Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 2 bis 8) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 30. April 2019) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.
Die Beschlussesanträge und die damit zusammenhängenden Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Dokumente

Name
Laudatio_zu_Ehren_von_Doris_Leuthard.pdf Download 0 Laudatio_zu_Ehren_von_Doris_Leuthard.pdf

Zugehörige Objekte

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