6. Nov. 2018, 19.30 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Max Rötheli, Gemeindeschreiber
max.roetheli@sarnen.ow.ch

Informationen

Beschreibung

Einwohnergemeindeversammlung

Die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 6. November 2018, 19.30 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Geschäfte

  1. Hochwasserschutz Bitzighoferbach, Abschnitt Sack: Kreditgenehmigung über
    CHF 659'000.00
  2. Dorfplatzgestaltung Wilen: Kreditgenehmigung über CHF 800'000.00
  3. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Ermias Tadesse Mikal, Jhg. 2000, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Eritrea
  4. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Hafezi Junuz, Jhg. 1981, 6060 Sarnen, Staatsangehöriger von Serbien
  5. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Pfotenhauer Claus, Jhg. 1964, 6060 Sarnen, Staatsangehöriger von Deutschland
  6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Siedentopf Uwe, Jhg. 1955, 6063 Stalden, Staatsangehöriger von Deutschland
  7. Nachtrag Gemeindeordnung; Zuständigkeit für die Aufnahme von Ausländern ins Gemeindebürgerrecht
  8. Orientierungen und Fragenbeantwortung
     

Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 30. Oktober 2018) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 3 bis 6) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 30. Oktober 2018) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Die Beschlussesanträge und die damit zusammenhängenden Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Die Informationsveranstaltung für die Urnenvorlage "Einführung des zweiten freiwilligen Kindergartenjahres an der Volksschule Sarnen" findet vor der Einwohnergemeindeversammlung um 18:30 bis 19:15 Uhr statt. Anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung wird die Urnenvorlage "Budget 2019" vorgestellt.


Sarnen, 17. September 2018
Einwohnergemeinderat Sarnen

Dokumente

Name
EGV-Protokoll_06._November_2018_-_neutral.pdf Download 0 EGV-Protokoll_06._November_2018_-_neutral.pdf