7. Nov. 2017, 19.30 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Max Rötheli, Gemeindeschreiber
max.roetheli@sarnen.ow.ch

Informationen

Beschreibung

Die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 7. November 2017, 19.30 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Zu Beginn der Gemeindeversammlung spielt das Xylophonensemble der Musikschule Sarnen unter der Leitung von Hans Surek.

Geschäfte

  1. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Culaj Leonora, Jhg. 2002, 6060 Sarnen, Staatsangehörige des Kosovo
  2. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Culaj Viktore, Jhg. 1999, 6060 Sarnen, Staatsangehörige des Kosovo
  3. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Dikopalov Andrey, Jhg. 1971, 6060 Sarnen, Staatsangehöriger von Russland
  4. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Rhawe Aurhay, Jhg. 1970, und Mlkay Rola, Jhg. 1971, mit Tochter Jinelle, Jhg. 2009, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Syrien
  5. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Sathananthan Anojan, geb. Jhg. 1998, 6060 Sarnen, Staatsangehöriger von Sri Lanka
  6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Zwickl Stefan, Jhg. 1969, und Hilger Silke, Jhg. 1968, mit Tochter Julia, Jhg. 2000, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Deutschland
  7. Orientierungen und Fragenbeantwortung


Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 31. Oktober 2017) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 1 bis 6) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 31. Oktober 2017) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Die Beschlussesanträge und die damit zusammenhängenden Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Am 7. November 2017 wird anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung das Budget 2018 vorgestellt.


Sarnen, 18. September 2017
Einwohnergemeinderat Sarnen