15. Nov. 2016, 19.30 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Max Rötheli, Gemeindeschreiber
max.roetheli@sarnen.ow.ch

Informationen

Beschreibung
Die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 15. November 2016, 19.30 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Zu Beginn der Gemeindeversammlung spielen die "Trombonis" der Musikschule Sarnen unter der Leitung von Theo Banz.

Geschäfte

  1. Änderung von Art. 65 Abs. 2 des Bau- und Zonenreglements
  2. Genehmigung Zonenplanänderung Arbeitsgebiet Kreuzstrasse, Kägiswil, Umzonung Parzelle Nr. 4352 (Logistikzentrum Zivilschutz)
  3. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Ahmeti-Gashi Iliriana
  4. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Bestulagova Lara
  5. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Da Silva Barbosa Bruna Luciana
  6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Ilicevic Ivana
  7. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Lovrinovic Lorena
  8. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Lovrinovic Tatijana
  9. Orientierungen und Fragenbeantwortung

Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Ver-sammlung (d.h. bis spätestens 08. November 2016) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 3 bis 8) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 08. November 2016) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Die Beschlussesanträge und die damit zusammenhängenden Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Am 15. November 2016 wird anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung das Budget 2017 vorgestellt.


Sarnen, 12. September 2016
Einwohnergemeinderat Sarnen