12. Mai 2015, 20.00 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Max Rötheli, Gemeindeschreiber
max.roetheli@sarnen.ow.ch

Informationen

Beschreibung
Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 12. Mai 2015, 20.00 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Zu Beginn der Gemeindeversammlung spielt die Pianistin Anja Schumacher, Sarnen.


Geschäfte

  1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2014 inkl. Nachtragskredite zum Budget 2014
  2. Vollmacht und Objektkredit für die Erstellung der Erschliessung des Quartierplangebietes Feld, Sarnen, im Betrag von Fr. 5'300'000.00, abzüglich allfällige Beiträge Dritter
  3. Vollmacht für den Verkauf der Parzellen Nr. 485 und 1896, Gügen, Kägiswil, zum Preis von Fr. 2'739'690.00 an die FLET Immobilien AG in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, woto immobilien ag in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, und Kurt Aregger, Kreuzstrasse 36, 6056 Kägiswil
  4. Vollmacht und Objektkredit für die Erstellung des Dorfplatzes Wilen und für die Strassensanierung der Wilerstrasse im Betrag von Fr. 1'920'000.00, abzüglich allfälliger Beiträge Dritter
  5. Vollmacht und Objektkredit für das Bauprojekt Rutschung Hintergraben im Gesamtbetrag von Fr. 2'100'000.00, abzüglich Beiträge Dritter
  6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Dag Hakan
  7. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Palumbo Loredana
  8. Orientierungen und Fragenbeantwortung

Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 05. Mai 2015) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 6 und 7) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 05. Mai 2015) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden
verlangt wird.

Die Gemeinderechnung 2014 mit Nachträgen zum Voranschlag 2014, die Beschlussesanträge und weitere Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.


Sarnen, 30. März 2015
Einwohnergemeinderat Sarnen