1. Der Schulrat beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen und mit Perspektiven der Schule und setzt den allgemeinen Rahmen und die Leitlinien, in welchem sich die an der Führung und Organisation Beteiligten zu bewegen haben.

2. Der Schulrat legt die Organisation der Schule Sarnen fest. Er erlässt auf Grundlage der Leitideen für die Schule Sarnen die "Internen Weisungen" zur Führung und Administration der Schule im Sinne von Rahmenbedingungen, sowie die Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen an die Teamleitungen, die Teams und die Lehrpersonen. Damit werden die Kompetenzen so weit als möglich delegiert.

3. Für das Informationswesen, die Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit werden vom Schulrat Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten für die Durchfürhung festgelegt. Im Bereich des Personalwesens legt er das Anstellungsverfahren für Lehrpersonen fest, arbeitet Anstellungsanträge an den Einwohnergemeinderat aus und wählt die Teamleitungen.

4. Der Schulrat legt die Schulratsarbeit fest und beruft Schulkonferenzen ein. Er informiert sich über den Schulbetrieb durch Schulbesuche und Gespräche mit Lehrpersonen, Eltern und Schulkindern. Er bestimmt Ausführungsform, Prinzipien, Leitlinien, Absichtserklärungen.

5. Der Schulrat erteilt Weisungen an die Schulleitung mit Leistungsauftrag und legt Schwerpunkte in der Lehrplanerfüllung, Jahresschwerpunkte zur Leitbildumsetzung und Teamentwicklung fest.

6. Der Schulrat stellt die Schulqualität, das Controlling und das Disziplinarrecht sicher.

Er legt Schwerpunkte zur Umsetzung des Amtsauftrags der Lehrerschaft fest und führt das Controlling und die Steuerung zur Umsetzung der Entscheide und das Einhalten der Rahmenbedingungen.

Koordinieren
  • Genehmigung gemeinsamer Leitideen für die ganze Schule
  • Festlegung des Wahlfachangebots, Klassenzuteilungen an die Lehrpersonen
  • Entlastungen von Lehrpersonen bei Übernahme von besonderen Zusatzaufgaben
  • Repetitionsentscheide und Bewilligung für vorzeitige Ausschulungen
  • Regelung des Disziplinarrechts an der Schule
  • Antragstellung Schulordnung an den Gemeinderat
  • Erlass der "Internen Weisungen" und der Richtlinien zur Schulorganisation
  • Weisungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Elternkontakte
  • Regelung des Dispens- und Disziplinarwesens
  • Behandlung von Rekursen, Festlegung des Informationswesens

Qualifizieren
  • Festlegung der auszuschreibenden Stellen
  • Erarbeitung des Wahlvorschlags an den Einwohnergemeinderat
  • Wahl der Schulhausleitungen
  • Antragstellung zur Wahl der Schulleitung und der Spezialdienste der Schule
  • Antrag für Vertragsauflösungen von Lehrpersonen an den Gemeinderat

Entwickeln
  • Fortbildung der Schulbehörde
  • Antragstellung für besondere Fördermassnahmen an den Gemeinderat
  • Entscheide über Schulentwicklungsprojekte der ganzen Schule
  • Richtlinien zur Freistellung von Lehrpersonen
  • Richtlinien für Elternbildungsangebote
  • Rahmen für Anerkennung besonderer Leistungen

Administration
  • Antragstellung zur Eröffnung und Aufhebung von Schulabteilungen / Lehrstellen an den Gemeinderat
  • Aufnahmeentscheide für Schüler mit auswärtigem Wohnsitz
  • Organisation Schulratsarbeit und Festlegung der Schulbesuchstätigkeit
  • Einberufung von Schulkonferenzen
  • Stellungnahme zu Vernehmlassungen

Fachaufgaben
  • Studium von Akten, Dokumentationen, Mitarbeit in Schulratssitzungen
  • Stellungnahme zu Lehrplänen und Reglementen des Bildungs- und Kulturdepartementes, seiner Dienststellen und Kommissionen sowie des Erziehungsrates
  • Ausarbeiten von Richtlinien für operative Arbeiten der Schulleitung
  • Mitarbeit bei der Rekrutierung von Lehrpersonal
  • Schulbesuche (Unterricht, Elternabende, Teamsitzungen, besondere Schulanlässe)
  • Ansprechstelle für Lehrpersonen und Eltern
  • Leitungsaufgaben in Arbeitsgruppen des Schulrates
  • Weiterbildung im Schulwesen

Spezialaufgaben
Neben den im Pflichtenheft aufgeführten Aufgaben hat der Schulrat auf Weisung des Gemeinderates weitere Aufgaben.

Schulratspräsidium
Das Schulratspräsidium leitet den Schulrat, organisiert die Schulratsarbeit und vertritt die Schule nach aussen. In dringenden Fällen entscheidet es mit Präsidialverfügung. Diese Entscheide sind nachträglich dem Schulrat zu unterbreiten. Das Schulratspräsidium ist für die Information der Behörde, der Öffentlichkeit und des Erziehungsdepartementes in Schulratsangelegenheiten zuständig und beaufsichtigt die Tätigkeit der Schulleitung.

Kontakt

Schulrat
cleo.bracale@sarnen.ow.ch

Personen

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