Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

Die Aufgaben sind in der Gemeindeordnung und im Finanzhaushaltsreglement geregelt.

Grundsatz der Finanzaufsicht
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) prüft die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt gemäss Gemeindeordnung.

Der GRPK obliegt namentlich:
a) die Überwachung der Geschäftsführung des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung in Bezug auf Einhaltung der Kompetenzen, namentlich des Voranschlags und der Jahresrechnung;
b) Die Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes und dessen längerfristigen Entwicklung;
c) die Prüfung der Nachtragskreditgesuche und der Gemeinderechnung;
d) die Antragstellung zum Voranschlag und zur Jahresrechnung gemäss Art. 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung.

Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission prüft überdies in die Gemeinde integrierte Betriebe und Anstalten.

Spezialaufgaben
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erfüllt weitere ihr durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss der Stimmberechtigten oder dem Gemeinderat übertragenen Aufgaben.

Kontakt

Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
patrick.imfeld@imfeld-ettlin.ch

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