Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Grundsatz der Finanzaufsicht
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) prüft die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt gemäss Gemeindeordnung.
Der GRPK obliegt namentlich:
a) die Überwachung der Geschäftsführung des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung in Bezug auf Einhaltung der Kompetenzen, namentlich des Voranschlags und der Jahresrechnung;
b) Die Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes und dessen längerfristigen Entwicklung;
c) die Prüfung der Nachtragskreditgesuche und der Gemeinderechnung;
d) die Antragstellung zum Voranschlag und zur Jahresrechnung gemäss Art. 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission prüft überdies in die Gemeinde integrierte Betriebe und Anstalten.
Spezialaufgaben
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erfüllt weitere ihr durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss der Stimmberechtigten oder dem Gemeinderat übertragenen Aufgaben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|