Der Gemeindeführungsstab ist ein Führungsorgan. Er besteht aus 21 Mitglieder. Die unten aufgeführten Personen bilden den Kernstab. Die
Hauptaufgaben sind:
- Vollzug der entsprechenden Beschlüsse des Einwohnergemeinderates und der Ausführungsbestimmungen über die Organisation und Aufgaben des Gemeindeführungsstabs der Einwohnergemeinde Sarnen.
- Beraten des Einwohnergemeinderates bei allen Vorbereitungen zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
- Beschaffung und Ausarbeitung aller Entscheidungsgrundlagen in ausserordentlichen Lagen zu Handen des Gemeinderates.
- Stabschef / Stabchefin oder Stellvertreter sind in ausserordentlichen Lagen befugt, die erforderlichen Sofortmassnahmen im Rahmen des Notstandsreglements zu treffen, mit anschliessender Orientierung des Gemeinderates.
- Überprüfung und Sicherstellung der Einsatzbereitschaft zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
- Planung und Koordination der Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlchen Lagen
- Beurteilung des Gefahrenpotentials und Beantragung präventiver Massnahmen
- Erstellung des Voranschlags
- Im Weiteren richten sich die Aufgaben unkt Kompetenzen nach den Ausführungsbestimmungen über Organisation und Aufgaben des Gemeindeführungsstabs vom 17. Februar 1992.
Spezialaufgaben: - Der Gemeindeführungsstab erfüllt weitere ihm durch den Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.