Der Gemeindeführungsstab ist ein Führungsorgan. Er besteht aus 21 Mitglieder. Die unten aufgeführten Personen bilden den Kernstab. Die Hauptaufgaben sind:
  • Vollzug der entsprechenden Beschlüsse des Einwohnergemeinderates und der Ausführungsbestimmungen über die Organisation und Aufgaben des Gemeindeführungsstabs der Einwohnergemeinde Sarnen.
  • Beraten des Einwohnergemeinderates bei allen Vorbereitungen zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
  • Beschaffung und Ausarbeitung aller Entscheidungsgrundlagen in ausserordentlichen Lagen zu Handen des Gemeinderates.
  • Stabschef / Stabchefin oder Stellvertreter sind in ausserordentlichen Lagen befugt, die erforderlichen Sofortmassnahmen im Rahmen des Notstandsreglements zu treffen, mit anschliessender Orientierung des Gemeinderates.
  • Überprüfung und Sicherstellung der Einsatzbereitschaft zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
  • Planung und Koordination der Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlchen Lagen
  • Beurteilung des Gefahrenpotentials und Beantragung präventiver Massnahmen
  • Erstellung des Voranschlags
  • Im Weiteren richten sich die Aufgaben unkt Kompetenzen nach den Ausführungsbestimmungen über Organisation und Aufgaben des Gemeindeführungsstabs vom 17. Februar 1992.

Spezialaufgaben:
  • Der Gemeindeführungsstab erfüllt weitere ihm durch den Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.

Kontakt

Gemeindeführungsstab
stephan.flury@sarnen.ch

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