Zur Begutachtung von städtebaulich wichtigen privaten und öffentlichen Planungs- und Bauvorhaben sowie zur Förderung der architektonischen Qualität besteht ein Fachgremium. Es berät den Einwohnergemeinderat in Planungs- und Baufragen.

Das Fachgremium berät den Einwohnergemeinderat in Fragen der städtebaulichen Entwicklung und der Architektur. Es nimmt Stellung zu:
a) In der Ortsbildzone: relevante Bauvorhaben, insbesondere Neubauten und wesentliche Änderungen
b) Ausserhalb der Ortsbildzone: Bei Bedarf insbesondere zu Quartierplanungen und zu weiteren Fragen der Gestaltung und Eingliederung. Ob das Fachgremium beigezogen wird, entscheidet der Einwohnergemeinderat oder die von ihm bestimmte Stelle.

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