Rathaus Sarnen
Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) im Kanton Obwalden. Er besteht aus 55 Mitgliedern und wird alle 4 jahre nach dem Proporz-Wahlverfahren gewählt. Jede Gemeinde bildet einen Wahlkreis. Die Sitze werden entsprechend der Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Die Gemeinde Sarnen zählt 15 Sitze.

Die Hauptaufgaben des Kantonsrats sind die Gesetzgebung, die Oberaufsicht und die Vornahme von Wahlen. Zur Gesetzgebung gehören die Vorbereitung von Verfassungsänderungen, der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen sowie der Abschluss interkantonaler Vereinbarungen. Der Kantonsrat kann gegenüber dem Bundesparlament auch eine Standesinitiative einreichen oder das Kantonsreferendum ergreifen. Die Oberaufsicht übt er über Regierung und Staatsverwaltung sowie die Gerichtsbehörden aus, namentlich durch die Genehmigung von Rechenschaftsberichten und die Stellungnahme zu Planungen. Im Weitern ist der Kantonsrat zuständig für Finanzbeschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite und den Staatsvoranschlag sowie für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern und für Begnadigungen. Der Kantonsrat wählt den Landammann, Landstatthalter und Landschreiber, die Vizepräsidien der Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die kantonale Steuerrekurskommission, die Aufsichtskommission des Kantonsspitals und weitere bedeutende Kommissionen des Parlaments.

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