Entwurf der Schutz- und Nutzungsplanungen Auen Laui und Steinibach, Giswil und Sarnen

10. Mai 2019

Entwurf der Schutz- und Nutzungsplanungen Auen Laui und Steinibach, Giswil und Sarnen; Auflage zur Anhörung, Einladung zur Stellungnahme

Die Auen Laui und Steinibach sind im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die Gebiete stehen demzufolge unter Schutz und aufgrund der Auenverordnung vom 28. Oktober 1992 sind sie ungeschmälert zu erhalten. Der Kanton hat den Auftrag, für die Konkretisierung und Durchsetzung der Schutzziele zu sorgen, rechtzeitig die zweckmässigen Schutz- und Unterhaltsmass-nahmen zu treffen, den genauen Grenzverlauf der Objekte festzulegen und ökologisch ausreichende Pufferzonen auszuscheiden.

Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat der Regierungsrat die überarbeiteten Schutz- und Nutzungsplanungen zur Anhörung freigegeben. Die Anhörungsfrist läuft vom 10. Mai bis 10. Juni 2019. Die Anhörungsunterlagen liegen in dieser Zeit bei den Gemeindekanzleien der Gemeinden Giswil und Sarnen sowie dem Schalter des Amts für Wald und Landschaft auf. Digital stehen die Unterlagen unter www.ow.ch zum Download bereit.

Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement führt am 22. Mai, 19 Uhr, in der Schulanlage Giswil, Kulturhalle, eine öffentliche Informationsveranstaltung durch, um über den Entwurf der angepassten Schutz- und Nutzungsplanungen zu informieren und die Möglichkeit zu bieten, Fragen zu stellen.

 

Sarnen, 8. Mai 2019     Amt für Wald und Landschaft