Ersatzwahl in den Einwohnergemeinderat Sarnen sowie Wahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2020

29. September 2017
Ersatzwahl in den Einwohnergemeinderat Sarnen sowie Wahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2020

Gemeindepräsident Paul Küchler wird infolge Demission als Mitglied und Präsident des Einwohnergemeinderates Sarnen auf den 31. Dezember 2017 zurücktreten. Deshalb wird eine Ersatzwahl in den Einwohnergemeinderat sowie die Wahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2020 erforderlich.

1. Verfahren und Termine
1.1 Wahlverfahren
Der Einwohnergemeinderat hat gestützt auf Art. 24 Bst. d Ziff 2 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) beschlossen, die Wahlen im Urnenverfahren ausserhalb der Gemeindeversammlung durchzuführen.

1.2 Wahltermine:
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 26. November 2017 anlässlich der kantonalen Volksabstimmung statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist am Sonntag, 07. Januar 2018 vorgesehen.

2. Gesetzliche Vorschriften für Einzelwahlen
Bei Einzelwahlen werden sachgemäss die Bestimmungen von Art. 36 ff. des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) angewendet.
Der Einwohnergemeinderat lässt im ersten Wahlgang die Namen der Vorgeschlagenen mit der angegebenen Bezeichnung in ausgeloster Reihenfolge auf einen Wahlzettel drucken.

3. Wahlvorschläge
3.1 Einreichung
Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Einwohnergemeinderat sowie für die Wahl des Gemeindepräsidiums sind bis spätestens Montag, 16. Oktober 2017, 17.00 Uhr, auf dem amtlichen Formular bei der Gemeindekanzlei Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen, einzureichen.

Bei der Gemeindekanzlei können amtliche Formulare für das Einreichen und die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen bezogen werden. Sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Sarnen aufgeschaltet. Wahlvorschläge dürfen auch mehr Namen enthalten, als Vertreter zu wählen sind.

3.2 Unterzeichnung
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in der Gemeinde Sarnen wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Jede stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

3.3 Einverständnis mit dem Wahlvorschlag
Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen, dass sie mit der Kandidatur einverstanden ist.

3.4 Auflage
Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Einwohnergemeinderat Sarnen sowie für das Gemeindepräsidium liegen vom Montag, 16. Oktober 2017, ab 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

3.5 Rückzug
Ein Wahlvorschlag kann bis Freitag, 20. Oktober 2017, 17.00 Uhr, von der erstunterzeichnenden Person im Einverständnis mit der vorgeschlagenen Person durch schriftliche Erklärung an den Einwohnergemeinderat Sarnen wieder zurückgezogen werden.

3.6 Prüfung des Wahlvorschlages
Der Einwohnergemeinderat prüft die Wahlvorschläge auf die gesetzlichen Erfordernisse und auf die Gültigkeit der Unterschriften. Er streicht die Namen nicht wählbarer Kandidatinnen und Kandidaten und setzt den Unterzeichnenden eine Frist bis Dienstag, 24. Oktober 2017, 17.00 Uhr, innert der sie Ersatzvorschläge für amtlich gestrichene Vorgeschlagene einreichen, die Bezeichnung von Vorgeschlagenen verbessern oder die Bezeichnung des Wahlvorschlages zum Zweck der deutlichen Unterscheidung von andern Vorschlägen ändern können.

3.7 Bereinigte Wahlvorschläge
An den bereinigten Wahlvorschlägen darf nichts geändert werden.

4. Zustandekommen der Wahl
Für das Zustandekommen der Wahl ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr der gültigen Stimmen und im zweiten Wahlgang das relative Mehr erforderlich.

5. Ausübung des Stimmrechts
5.1 Zustellung Stimmrechtsausweis
Die Gemeinde Sarnen stellt den Stimmberechtigten in der Woche vom Montag, 30. Oktober 2017 bis spätestens Samstag, 04. November 2017 die Wahlzettel und den Stimmrechtsausweis für den ersten Wahlgang zu. Für den zweiten Wahlgang erfolgt dies bis spätestens Samstag, 23. Dezember 2017.

5.2 Stimmrechtsausweis
Der Stimmrechtsausweis für die kantonale Volksabstimmung vom 26. November 2017 gilt auch für den ersten Wahlgang der Ersatzwahl in den Einwohnergemeinderat und die Wahl des Gemeindepräsidiums.

5.3 Urnenstandort und Öffnungszeit
In der Gemeinde Sarnen gibt es folgenden Urnenstandort mit folgender Öffnungszeit:
Gemeindehaus, Sarnen
Sonntag, 09.45 – 12.00 Uhr

5.4 Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich stimmen will
  • legt die persönlich ausgefüllten Wahlzettel in das amtliche Rücksendekuvert;
  • unterschreibt den Stimmrechtsausweis (Karte in der Sichttasche auf der Aussenseite des amtlichen Rücksendekuverts);
  • verschliesst das Rücksendekuvert;
  • sendet das amtliche Rücksendekuvert rechtzeitig per Post der Gemeindekanzlei zu, gibt es während der Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei ab oder wirft es in den Abstimmungsbriefkasten.

6. Zweiter Wahlgang
Die Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang sind bis spätestens Donnerstag, 30. November 2017, 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die im ersten Wahlgang nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Wahlzettel des zweiten Wahlganges wieder aufgeführt, wenn sie nicht bis am Mittwoch, 29. November 2017, 17.00 Uhr, durch schriftliche Mitteilung an die Gemeindekanzlei auf ihre Kandidatur verzichten (Art. 51 Abs. 2 des Abstimmungsgesetzes).



Sarnen, 12. September 2017
Einwohnergemeinderat Sarnen

Zugehörige Objekte

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