Peter Spichtig
Dem Gemeindeweibel obliegen:
- die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
- Wohnungsabnahmen
- Tatbestandsfeststellungen
- Begleitung des Einwohnergemeinderates bei offiziellen Anlässen
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