Erdbestattung
  • Erdreihengrab für individuelle Bepflanzung und Grabdenkmal. Auf dem Friedhof ist eine fortlaufende Reihe reserviert.
  • Mietgrab (auf Anfrage bei der Friedhofverwaltung)

Urnenbestattung
  • Urnenreihengrab für individuelle Bepflanzung und Grabdenkmal. Auf dem Friedhof ist eine fortlaufende Reihe reserviert.
  • Urnenhain: Urnengrab mit geschliffenem Guberstein. Es sind keine persönlichen Gegenstände erlaubt.
  • Gemeinschaftsgrab: Es besteht die Möglichkeit, die Unre im Gemeinschaftsgrab beizusetzen (mit oder ohne Namenbeschriftung)
  • Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdgrab beigsesetzt werden, sofern die Grabesruhe des Erdbestatteten noch mindestens 10 Jahre andauert.
  • Mietgrab (auf Anfrage bei der Friedhofverwaltung)

Grabesruhe
Erdgräber: 20 Jahre
Urnengräber: 10 Jahre

Grabdenkmäler
Die Vorschriften betreffend der Gestaltung der Grabdenkmäler können dem Friedhofreglement entnommen werden.

Gebühren
Gestützt auf das Friedhofreglement werden Gebühren für das Friedhofwesen verrechnet.


Die Bestattung Verstorbener ohne letzten Wohnsitz in Sarnen bedarf einer Bewilligung durch die Friedhofverwaltung. Diese Bewilligung kann im Rahmen der Grabreserven und gegen eine entsprechende Gebühr erteilt werden. Gesuche für eine Bewilligung sind an die Friedhofverwaltung zu richten.

Zugehörige Objekte

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