Familienforschung

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis seiner eigenen Daten.
Die Zivilstandsregister sind der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register.
Für die Familienforschung im Zeitraum vor 1920 steht ihnen das Staatsarchiv Obwalden zur Verfügung.
Bei Fragen rund um die Familienforschung für den Zeitraum nach 1920 lesen Sie unten weiter."


Auszüge aus den Zivilstandsregistern
Die Bekanntgabe von Personendaten aus den Zivilstandsregistern erfolgt in ausschliesslich schriftlicher Form von Auszügen, Abschriften oder Bestätigungen.

Handelt es sich nicht um die Daten der bestellenden Person, ist eine schriftliche Vollmacht oder einer Ernennungsurkunde vorzulegen.

Dokumente können telefonisch oder bequem über unseren Online-Schalter bestellt werden.


Einsichtnahme in die Zivilstandsregister
Für Familienforscher oder nicht bezugsberechtigte Personen ohne Vollmacht, kann die Aufsichtsbehörde eine Bewilligung zur Einsichtnahme in die Zivilstandsregister erteilen. Die Beschaffung der Auszüge bei den betroffenen Personen muss jedoch unmöglich oder unzumutbar sein. Die Bewilligung bedarf einem schriftlichen Gesuch um Forschung mit dem untenstehenden Formular.


Suche nach leiblichen Angehörigen
Sie sind auf der Suche nach leiblichen Angehörigen? Die kantonale Auskunftsstelle ist die erste Adresse für Personen, die sich auf die Suche begeben möchten.
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/gesellschaft/adoption/herkunftssuche/zustaendigkeiten.pdf

Zugehörige Objekte

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