Kennzeichnung (Mikrochip) und Registrierung aller Hunde

Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfasst werden. (vorher ANIS)

Als Besitzer eines Hundes müssen Sie sich an gesetzliche Vorschriften halten. AMICUS bildet die Grundlage dazu.
Als Hundehalter lassen Sie Ihren Hund durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Für die Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes, können Sie die Kennzeichnung durch den Tierarzt überprüfen lassen.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015). Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen.

Sie sind neu Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Melden Sie sich telefonisch oder online bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie neu Hundehalter sind. Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen.

Meldepflicht
Sie als Halter/in sind verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse bei AMICUS und der Gemeindeverwaltung melden, damit in der Datenbank jederzeit die aktuellsten Daten erfasst sind:
  • Abgabe und Übernahme des Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes
  • Adressänderung des Hundehalters
  • Namensänderung des Hundehalters

Amicus Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch

Gemeindekanzlei Sarnen
Rütistrasse 8
6060 Sarnen
Tel. 041 666 35 83
einwohnerkontrolle@sarnen.ow.ch
Online-Dienst


Aufhebung der Sachkundenachweis-Pflicht für Hundehalter

Am 01.01.2017 wird das Sachkundenachweis-Obligatorium für Hundehalter aufgehoben. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Umsetzung beschlossen. In den Urkantonen (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden) sind damit ab dem neuen Jahr keine Hundekurse mehr obligatorisch. Der Veterinärdienst der Urkantone hat allerdings die Möglichkeit, Hundehalterinnen und Hundehalter zu verpflichten, Hundetraining zu besuchen, wenn Mängel im Umgang mit ihren Tieren festgestellt werden.

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