Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ab Januar 2022 rasch und unbürokratisch ändern.

Jede Person, die fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass sie ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen ändern lassen will.

Zuständig dafür ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz oder die Schweizer Vertretung im Ausland.

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Es kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts sind Gegenstand eines Berichts, den der Bund zurzeit erarbeitet.

Die Erklärung ist kostenpflichtig.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
 

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