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Gemeindearbeitsamt Nach den geltenden Weisungen des kantonalen Amtes für Arbeit ist das gemeindliche Arbeitsamt zuständig für die Anmeldung von arbeitslosen oder stellensuchenden Personen. Die Anmeldung hat möglichst frühzeitig zu erfolgen, spätestens jedoch am ersten Tag, für welchen Leistungen der Arbeitslosenversicherung beansprucht werden. Zur Anmeldung auf dem Gemeindearbeitsamt sind folgende Unterlagen mitzubringen: - AHV-Ausweis
- Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Kündigungsschreiben, letzter Arbeitsvertrag
Bei der Gemeindestelle erfolgt die Anmeldung mit vollständigen Unterlagen und die Wahl der Arbeitslosen-kasse. Die Unterlagen werden an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in Hergiswil (RAV) zur Arbeitsvermittlung weitergeleitet. Die Abklärung der Anspruchsberechtigung erfolgt durch die gewählte Arbeitslosenkasse.
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