http://www.sarnen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=45841
08.02.2023 05:24:59
Die Einwohnergemeinde Sarnen gewährt einkommensabhängige Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung gemäss dem kantonalen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (870.7) und den Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung (870.711). Das Gesetz regelt die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum obligatorischen Kindergarten.
Mit Beschluss des Einwohnergemeinderates vom 08. Januar 2018 unterstützt die Gemeinde Sarnen die familienergänzende Kinderbetreuung während einer Pilotphase von Januar 2018 bis Juli 2021 auch im Schulalter mit Sozialtarifen analog der Vorschulalter Kinderbetreuung. Die Sozialtarife gelten für die beiden Leistungserbringen Verein Kinderbetreuung OW (Familienplätze) und Verein Kindertagesstätte KITS.
Interessierte Eltern wenden sich mit dem Formular vorerst an die gewünschte Betreuungsinstitution.
Für die Erteilung der Bewilligung zur Neueröffnung einer Kindertagesstätte sowie die Aufsicht über Kindertagesstätten ist die Einwohnergemeinde zuständig. Der Kanton hält Richtlinien für Qualitätsstandards für Kinderkrippen und Krippenähnliche Einrichtungen sowie Richtlinien für Qualitätsstandard für die Vermittlung und Begleitung von Tagesfamilien.
Dokumente | Leitfaden_der_Obwaldner_Gemeinden.pdf (pdf, 359.1 kB) Anmeldeformular_Kindertagesstatten.pdf (pdf, 1112.0 kB) Anmeldeformular_Tagesfamilien.pdf (pdf, 744.5 kB) Antrag_Anpassung_des_Betreuungsumfangs.pdf (pdf, 709.9 kB) KITA_AUFSICHT_-_Grundlagenpapier_zum_Bewilligungs-_und_Aufsichtsverfahren_Ueberprufung_Stand_15._Juni_2020.pdf (pdf, 637.9 kB) |
Name | Laden |
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Anmeldung für die familienergänzende Kinderbetreuung | ![]() |
Anmeldung für die familienergänzende Kinderbetreuung (Version Tagesfamilien) | ![]() |
Antrag Anpassung des Betreuungsumfangs familienergänzende Kinderbetreuung | ![]() |
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