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Eintragung im Ausland

Zuständiges Amt:Zivilstandsamt

Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Ausland

Eine im Ausland gültig eingetragene Partnerschaft wird in der Schweiz nur anerkannt, wenn sie den schweizerischen Rechtsprinzipien entspricht.

Das Anerkennungsgesuch ist der Schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) mit den Dokumenten über die eingetragene Partnerschaft einzureichen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Schweizerische Vertretung welche Formalitäten notwendig sind, damit die Zivilstandsänderungen auf amtlichen Wege in die Schweiz gemeldet wird.

Die Schweizerische Vertretung wird die Dokumente auf ihre Echtheit überprüfen und beglaubigen und diese an die zuständige Behörden in der Schweiz weiterleiten. Wenn nötig werden die Dokumente in eine der Amtssprachen der Schweiz übersetzt (unter Kostenfolge).

Verantwortlich Telefon
Kathriner Flück, Sonja 041 666 35 61

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