Hausordnung Mehrzweckanlage Ei


Nicht gestattet ist:


  • Reisnägel in die Wände zu stecken
  • in sämtlichen Räumlichkeiten zu rauchen
  • in den Schlafsälen zu essen und zu trinken
  • das Dach vom gedeckten Aussenplatz zu betreten
  • Tische und Stühle ins Freie zu transportieren
  • auf dem Areal der Mehrzweckanlage Ei Fussball zu spielen

Weisungen:


  • die Matratzen dürfen nur auf den Liegestellen benützt werden.
  • Entstandene Schäden müssen sofort gemeldet werden.
  • Die Fenster sind während der Heizperiode zu schliessen.
  • Veränderungen an Haus und Mobiliar müssen vorgängig mit der Verwaltung besprochen werden.

Ruhe/Ordnung/Sicherheit:


  • Nach 22.00 Uhr dürfen keine Veranstaltungen im Freien abgehalten werden (gesetzliche Nachtruhe)
  • Die Vermietung geschieht unter dem Vorbehalt, dass Musikproben oder musikalische Veranstaltungen nur im Hause und nicht im Freien abgehalten werden.

Auszug aus dem Gesetz über das kantonale Strafrecht:
Art. 12 Übermässiger Lärm
Wer vorsätzlich oder fahrlässig durch übermässigen Lärm jemanden stört oder belästigt oder die Nachtruhe (22.00 bis 06.00 Uhr) stört.
Hier finden Sie die Hausordnung der Mehrzweckanlage Ei:
Hausordnung.pdf (PDF, 12 kB)