9. Mai 2017, 19.30 Uhr

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

Kontakt

Max Rötheli, Gemeindeschreiber
max.roetheli@sarnen.ow.ch

Informationen

Beschreibung
Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 9. Mai 2017, 19.30 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Zu Beginn der Gemeindeversammlung singt das Vokal Ensemble der Musikschule Sarnen unter der Leitung von Rahel Kraft.

Anschliessend an die Gemeindeversammlung wird über die Tempo 30-Zone Zentrum orientiert, über welche am 21. Mai 2017 an der Urne abgestimmt wird.


Geschäfte
  1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2016 inkl. Nachtragskredite zum Budget 2016
  2. Änderung von Art. 25 des Bau- und Zonenreglements "Spezialzone Bruderklausenhof"
  3. Zonenplanänderung Steinbruch Guber, Erweiterung West
  4. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Mascarenhas Brenda, geb. 3. Juli 1958, Freiteilmattlistrasse 4, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Indien
  5. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Stanic Ivan, geb. 05. Juni 1987, Staatsangehöriger von Kroatien, und Stanic Valentina, geb. 18. Februar 1989, Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, sowie die beiden Kinder Stanic Ivana, geb. 14. Mai 2011, und Stanic Valentin, geb. 26. Juli 2012, beide Staatsangehörige von Kroatien, alle wohnhaft Brünigstrasse 135, 6060 Sarnen
  6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Weber Brigitte, geb. 08. Dezember 1958, Sonnenbergstrasse 15, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Deutschland
  7. Orientierungen und Fragenbeantwortung

Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 02. Mai 2017) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 4 bis 6) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 02. Mai 2017) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Die Beschlussesanträge und die damit zusammenhängenden Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.


Sarnen, 27. März 2017
Einwohnergemeinderat Sarnen