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Urnenstandort Gemeindehaus Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen
Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 09.45 - 12.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Stimm-/Wahlzettel persönlich ausfüllen und in das Rücksendekuvert legen.
  • Stimmrechtsausweis aus Sichttasche nehmen, unterschreiben, umkehren und wieder in die Sichttasche stecken (Adresse der Gemeindekanzlei ist sichtbar)
  • Rücksendekuvert zukleben
  • Per Post (B-Postaufgabe bis spätestens Dienstag, A-Post bis Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag) zurücksenden, oder
  • während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben, oder
  • bis spätestens Sonntag, 12.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft
  • der Stimm- oder Wahlzettel nicht im amtlichen anonymisierten Rücksendekuvert ist.